Anpassung einer Anti-Schnarch-Schiene (Unterkieferprotrusionsschiene):
Liegt bei Ihnen ein störendes Schnarchen (Rhonchopathie) vor, oder wurde
gar duch eine Polygraphie die Diagnose eines Schlaf-Apnoe-Syndroms (OSAS)
gestellt, stellt sich die Frage nach den Therapiemöglichkeiten.
Während beim Schnarchen eine Therapie
nicht medizinisch notwendig ist, sondern nur der Reduktion der Störung des Bettpartners dient, liegt beim
Schlaf-Apnoe-Syndrom eine dringende Therapieindikation vor, um die gesundheitsgefährdenden Atemaussetzer
zu beseitigen.
Beim Schnarchen werden oft operative Therapieverfahren (Straffung des Weichgaumens, Kürzen
des Zäpfchens, Entfernung der Gaumenmandeln o.ä.) empfohlen. Da aber, wie oben bereits aufgeführt,
keine absolute Behandlungsindikation vorliegt, sollten beim Schnarchen operative Verfahren eher
zurückhaltend eingesetzt werden. Führen allgemeine Behandlungsempfehlungen wie Verbesserung
der Schlafhygiene, Meiden von Kaffee und Alkohol vor dem Zubettgehen, Gewichtsabnahme etc. nicht
zum Erfolg oder sind nicht praktikabel, kann vor allem beim "Zungengrundschnarcher" (hier
entsteht das störende Geräusch nicht im Bereich des Weichgaumens, sondern im Bereich des
Zungengrundes/-wurzel; die Unterscheidung der beiden Schnarchtypen kann
endoskopisch gelingen) eine Anti-Schnarch-Schiene (Unterkieferprotrusionsschiene)
eine wirksame Alternative sein.
Beim Schlaf-Apnoe-Syndrom (OSAS) ist der Goldstandard der Therapie
neben den oben aufgeführten Allgemeinmaßnahmen die Überdruckbeatmung im Schlaf (nCPAP = nasal
continuous positive airway pressure). Diese wird jedoch vom Patienten gelegentlich nicht toleriert,
so dass auch hier eine Unterkieferprotrusionsschiene eine Alternative sein kann, wenn sich dadurch
die Atempausen messbar deutlich verringern lassen.
Wir führen in unserer Praxis die Anpassung der
Somnoguard AP als probeweise Versorgung durch. Diese Schiene stellt nur eine vorübergehende
Versorgung dar, um den Effekt einer Protrusionsschienen-Versorgung zu evaluieren. Lässt sich durch
die Schienenbehandlung das Schnarchen und ein evtl. vorliegendes Schlaf-Apnoe-Syndrom erfolgreich
therapieren, ist eine Vorstellung bei einem schlafmedizinisch versierten Zahnarzt zur Anpasung
einer definitiven Schiene anzuraten.
Die Anpassung einer Anti-Schnarch-Schiene ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen
Krankenkassen und kann von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.
Private Krankenversicherungen kommen - abhängig von der individuellen Vertragsgestalltung - oft
für diese Leistung auf. Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich,
telefonisch oder per Email.
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